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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2005 - L 3 KA 17/01   

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https://dejure.org/2005,13334
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2005 - L 3 KA 17/01 (https://dejure.org/2005,13334)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.04.2005 - L 3 KA 17/01 (https://dejure.org/2005,13334)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. April 2005 - L 3 KA 17/01 (https://dejure.org/2005,13334)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zuerkennung und korrekte Bemessung des Zusatzbudgets "Allergologie (Zusatzbezeichnung)" für Hautärzte; Rechtsgrundlage für die Gewährung von qualifikationsgebundenen Zusatzbudgets

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuerkennung und korrekte Bemessung des Zusatzbudgets "Allergologie (Zusatzbezeichnung)" für Hautärzte; Rechtsgrundlage für die Gewährung von qualifikationsgebundenen Zusatzbudgets

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EBM-Ä Allgemeine Bestimmungen Teil B Anlage 4
    Berechnung der Fallpunktzahl für das Zusatzbudget "Allergologie" der Hautärzte nach der Bildung von Untergruppen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 47/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Ermittlung - Fallpunktzahlen für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2005 - L 3 KA 17/01
    Mit dieser Regelung hat der Bewertungsausschuss in rechtlich zulässiger Weise die Konkretisierung seiner Regelungsbefugnisse auf die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) übertragen (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 30), so dass diesen nunmehr anstelle des Bewertungsausschusses ein Entscheidungsspielraum darüber zusteht, ob eine FPZ-Bemessung in zwei Untergruppen vorgenommen werden oder ob es bei einer einheitlichen FPZ bleiben soll.

    Dies hat das BSG mittlerweile entschieden (SozR 3-2500 § 87 Nr. 30); der erkennende Senat ist dem gefolgt (Urteil vom 18. Februar 2004 - L 3 KA 96/01 -, betreffend das Zusatzbudget "Allergologie " bei Hals-Nasen-Ohrenärzten).

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2005 - L 3 KA 17/01
    Derartige Gesellschaften sind inzwischen nach der überzeugenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH; Urteil vom 29. Januar 2001 - NJW 2001, 1056) als partiell rechtsfähig anerkannt, so dass die sich aus den ärztlichen Leistungen ergebenden Honoraransprüche nicht den einzelnen Ärzten, sondern der Gemeinschaftspraxis als solcher zustehen (BSG SozR 4-5520 § 33 Nr. 1).
  • BGH, 22.07.2002 - II ZR 90/01

    Ausscheiden eines Vertragsarztes aus einer Gemeinschaftspraxis

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2005 - L 3 KA 17/01
    Daraus folgt, dass entsprechende Ansprüche im Prozess nicht von den Mitgliedern der GbR, sondern von der GbR selbst geltend zu machen sind (vgl BGH NJW 2002, 3536, 3538; Littmann in: HK-SGG, § 70 Rdnr 3; Engelmann, Die Gemeinschaftspraxis im Vertragsarztrecht, in: ZMGR 2004, 1, 6, Fn 37).
  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 49/02 R

    Regelung über Gemeinschaftspraxis in Ärzte-ZV - formelles Gesetz -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2005 - L 3 KA 17/01
    Derartige Gesellschaften sind inzwischen nach der überzeugenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH; Urteil vom 29. Januar 2001 - NJW 2001, 1056) als partiell rechtsfähig anerkannt, so dass die sich aus den ärztlichen Leistungen ergebenden Honoraransprüche nicht den einzelnen Ärzten, sondern der Gemeinschaftspraxis als solcher zustehen (BSG SozR 4-5520 § 33 Nr. 1).
  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 36/97

    Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Budgetierung von Gesprächs- und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2005 - L 3 KA 17/01
    Dabei war maßgeblich, dass das erste Halbjahr 1996 zwar kein in jeder Hinsicht befriedigender Referenzzeitraum gewesen sein mag, zumal die entsprechenden Quartale von den Auswirkungen einer (rechtswidrigen, vgl. BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 18) rückwirkenden Budgetierung v. a. der Gesprächsleistungen sowie - im allergologischen Bereich - von einer nur in diesem Zeitraum geltenden Fallobergrenze bei den Epikutantests (EBM-Ziffer 345) beeinflusst war.
  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 46/97 R

    Vertragsarzt - Bewertung - psychotherapeutische Gesprächsleistung - Verletzung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2005 - L 3 KA 17/01
    Diese Norm steht auch ihrerseits mit höherrangigem Recht in Übereinstimmung; insbesondere liegen ihr keine sachwidrigen Erwägungen zugrunde (zum Umfang der gerichtlichen Überprüfung des EBM vgl. BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 29 und 33).
  • BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 53/00 R

    Vertragsarzt - Voraussetzungen für die Erweiterung eines qualifikationsabhängigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2005 - L 3 KA 17/01
    Diese besondere Situation bei den Dermatologen ist jedoch als Folge davon hinzunehmen, dass es sich bei den Budgetvorschriften des EBM notwendigerweise um schematisierende und typisierende Regelungen handelt (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 31; Urteil vom 2. April 2003 - B 6 KA 13/02 R).
  • BSG, 02.04.2003 - B 6 KA 13/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Teilbudget - Befreiung - keine Differenzierung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2005 - L 3 KA 17/01
    Diese besondere Situation bei den Dermatologen ist jedoch als Folge davon hinzunehmen, dass es sich bei den Budgetvorschriften des EBM notwendigerweise um schematisierende und typisierende Regelungen handelt (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 31; Urteil vom 2. April 2003 - B 6 KA 13/02 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2004 - L 3 KA 96/01

    Bemessung eines qualifikationsbezogenen Zusatzbudgets; Teilnahme als Fachärzte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2005 - L 3 KA 17/01
    Dies hat das BSG mittlerweile entschieden (SozR 3-2500 § 87 Nr. 30); der erkennende Senat ist dem gefolgt (Urteil vom 18. Februar 2004 - L 3 KA 96/01 -, betreffend das Zusatzbudget "Allergologie " bei Hals-Nasen-Ohrenärzten).
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